Coronavirus Mallorca, Spanien

Das Auswärtige Amt hat nun am 14.08.2020 eine Reisewarnung ausgesprochen !!
Quelle: Reisewarnung Auswärtiges Amt (siehe Aktuelles).

Das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt Spanien am 14.08.2020 (nachmittag) zum Corona-Risikogebiet !! Betroffen sind auch die Balearen – und damit auch die Mallorca !! Ausnahme bilden im Moment die Kanaren !!
Noch ist allerdings vom Auswärtigen Amt keine Reisewarnung ausgesprochen !!

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden !

Details zu den ab sofort geltenden Regelungen
Das balearische Gesundheitsministerium hat am Montag (13.07.2020) folgendes bekannt gegeben:
Sofern ein Sicherheitsabstand von anderthalb Metern eingehalten werden kann muss z.B. am Strand, an der Uferpromenade oder in der Natur keine Atemschutzmaske tragen. Neben Essen und Trinken gehört auch Rauchen zu der Liste von Ausnahmen, die die Gesundheitsministerin Patricia Gómez auf einer Pressekonferenz am Montag (13.07.2020.) erklärte. Ansonsten gilt aber grundsätzlich: Personen ab sechs Jahren müssen eine Atemmaske tragen, wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten oder auf öffentlichen Gehwegen unterwegs sind.
Ausnahmen der Maskenpflicht auf Mallorca
– die Einnahme von Speisen und Getränken,
– Sport oder Wassersport, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird,
– Spielen von Blasinstrumenten (bei Chor- und Orchesterproben müssen Sänger und Musiker ansonsten die Maske tragen),
– Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren beim Spielen oder „alltäglichen Freizeitaktivitäten“ mit ihrer festen Bezugsgruppe,
– Situationen am Arbeitsplatz, bei denen der Sicherheitsabstand garantiert ist
– Aktivitäten in der Natur oder an Orten außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Stränden, Strandpromenaden, Schwimmbäder, Pools „solange der Andrang an diesen Orten die Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht“.

Die Strafen bei Verstößen gegen das Maskenverbot betragen „bis zu 100 Euro“, erklärte die Ministerin. In der ersten Woche, also „bis zum 20. Juli“ werde man aber zunächst keine Geldbußen verhängen, sondern lediglich informieren und verwarnen.

Balearenpräsidentin Francina Armengol bestätigt die kommende Maskenpflicht auf den Balearen !!

Ab kommenden Montag (13.07.2020) gilt auf den Balearen eine Pflicht im öffentlichen Raum das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Das gab Balearenpräsidentin Francina Armengol am Donnerstag offiziell bekannt. Ausgenommen sind Strandbesuche sowie sportliche Aktivitäten an Land und im Wasser.
Wer gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verstößt, den erwartet ein Bußgeld von 100 Euro.
Diese Regelung soll bis zum Wochenende in einem staatlichen Erlass festgeschrieben werden.

Der Alarmzustand ist seit heute (21.06.2020) vorbei.
Die „neue Normalität“ beginnt. Maskenpflicht, Abstandsregeln und drastische Beschränkungen der Freizeitmöglichkeiten, sind fester Bestandteil dieser überhaupt nicht normalen Normalität.
Entgegen aller Prognosen ist Tourismus wieder möglich. Ob er Mallorca vor dem wirtschaftlichen Totalschaden bewahren kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Der Hotelverband rechnet damit, dass etwa 50% der Hotels im Laufe des Juli öffnen werden. Die Coronaregeln schreiben vor, dass Hotels maximal zu 60% ausgelastet sein dürfen.

Früher als geplant öffnet Spanien seine Grenzen. Einreise aus dem Schengen-Raum ist ab dem 21. Juni 2020 wieder möglich.
Das erklärte der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez nach einer Konferenz mit seinen Ministerpräsidenten der Autonomen Gemeinschaften am Sonntag. Damit reagierte Madrid auf eine Empfehlung Brüssels. Bislang hatte die Regierung den Wiederbeginn des ungehinderten, europäischen Reiseverkehrs für den 01. Juli 2020 angekündigt. Es gelte aber nun, mit dem Tourismus eine „Schlüsselbranche für die Wiederbelebung des spanischen Wirtschaft zu reaktivieren und müsse mit den maximalen gesundheitlichen Garantien erfolgen“, sagte Sánchez im spanischen Fernsehen.

Pilotplan auf Balaren endet früher
Mit der vergezogenen Grenzöffnung endet nicht nur der nationale Alarmzustand im Land. Es verkürzt sich auch der touristische Pilotplan für Urlauber auf Mallorca und den Nachbarinseln. Diese sollten zunächst bis Ende Juni unter besonderen Sicherheitsauflagen vor möglichen Infektionen ihren Urlaub in ausgesuchten Hotels verbringen. Balearenpräsidentin Francina Armengol bestätigte, dass nun ab dem 21. Juni ein sicherer Urlaub auf den Inseln gewährleistet sei.

Die Gesetzesverordnung zur „neuen Normalität“ ist seit heute, 09.06.2020 durch !!
Mit dem Ende des Alarmzustands am 22.06.2020 tritt die Gesetzesverordnung zur „neuen Normalität“ in Kraft. Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben.
Große Abweichungen zum bereits vorher bekannt gewordenen Entwurf, gibt es nicht. Abstandsregeln bleiben bestehen jedoch nur noch 1,50m. Masken sind überall dort Pflicht, wo keine 1,50m Abstand eingehalten werden können. Auch. z.B. im Supermarkt, dem öffentlichen Nahverkehr, Flugzeugen usw. Dies gilt natürlich auch an vollen Strandpromenaden, auf Gehwegen im Stadtgebiet oder anderen öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten.
Laut Gesundheitsminister Salvador Illa soll die Verordnung so lange in Kraft bleiben, bis es entweder einen wirksamen Impfstoff, oder effiziente Medikamente zur Behandlung von COVID-19 gibt.

Armengol spricht Machtwort – Discos auf Mallorca bleiben geschlossen !!
Mit dem Eintritt in die letzte Phase des vierstufigen Exitplans der Corona-Beschränkungen dürfen die autonomen Regionen Spaniens selbst festlegen, wann der Alarmzustand in ihrer Region endet und auch einzelne Details der Lockerungen in „Phase 3“ ändern. Die Ministerpräsidentin der Balearen Francina Armengol hat nun auch gleich Gebrauch davon gemacht und die Wiedereröffnung der Discos untersagt. Nach einigem Hin und Her in Madrid hätten diese nämlich ab Montag wieder öffnen dürfen.
Armengol ist eine entschiedene Gegnerin der Wiedereröffnung. Ginge es nach ihr, sollen Nachtclubs und Co. geschlossen bleiben, bis es einen Impfstoff gibt.
Deshalb überrascht es auch nicht dass sie im Amtsblatt der Balearen BOIB folgendes veröffentlichte:
„Das Öffnen von Discotheken und Nachtclubs ist nicht gestattet. No se permite la apertura de los locales de discoteca y bares de ocio nocturno.“

Partyurlaub auf Mallorca !!
Bis gestern hatten viele noch Hoffnung auf Party auf Mallorca.
Nun vielleicht für viele die traurige Nachricht. In einem Interview mit der Funke-Mediengruppe äusserte sich die Balearen-Präsidentin Francina Armengol dass man die Discos, Bars und Nachtclubs geschlossen halten will bis es einen Impfstoff gegen das Coronavirus gebe. Desweiteren äußert sie zudem die Erwartung, dass die Coronakrise auch langfristig dazu beiträgt, dass es auf den Balearen keine Party-Exzesse mehr geben wird.

Das spanische Parlament verlängert den Alarmzustand bis 21.06.2020
Nach Aussagen der Regierung soll es die letzte Verlängerung sein.

Der spanische Ministerpräsident Sánchez stellt klar: Maskenpflicht bleibt bis es einen Impfstoff gibt !!
Am Abend soll die Regierung in Madrid die letzte Verlängerung des Alarmzustands beschließen. In seiner Rede vor dem Parlament stellte der Ministerpräsident klar, dass die Krise auch mit dem Ende des Alarmzustands nicht beendet sein wird. Am 09.06.2020 soll das neue Gesetz zur Neuen Normalität vorgestellt werden. Es soll geregelt werden, wie in Spanien das Leben mit dem Coronavirus aussehen soll. Gesundheitsminister Salvador Illa erwähnte bereits gestern dass die Maskenpflicht und die Abstandsregeln auch nach dem Alarmzustand bestehen bleiben soll. Sánchez nannte sie nun als Teil des kommenden Gesetzes, das so lange gelten soll, bis es entweder einen Impfstoff oder ein wirksames Medikament gegen COVID-19 gibt.

Erster größerer Covid-19-Ausbruch auf Mallorca nach dem Lockdown.
In Palma haben sich elf Mitglieder einer Großfamilie mit dem Virus infiziert und wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Eines der Familienmitglieder wies am Montag (25.05.2020) Symptome auf. In einem Test wurde dann der Erreger nachgewiesen. Die übrigen Familienmitglieder, die alle gemeinsam in der Wohnung mit dem Infizierten leben, wurden daraufhin ebenfalls getestet. Zehn von ihnen wiesen ebenfalls das Coronavirus auf. Vier Angehörige hatten sich nicht angesteckt. Alle wurden in Krankenhäuser eingewiesen. Inzwischen sind alle Erkrankten ohne Symptome.

Spanische Gesundheitsminister Salvador Illa gibt am Donnerstagabend (28.05.2020) bekannt dass Mallorca am 01.06.2020 noch nicht zur Phase 3 hochgestuft wird !!

Angeblich plant die Regierung in Madrid die Verlängerung des Alarmzustands !!
Die erste Vize-Regierungschefin Carmen Calvo verkündete am Dienstag dass eine weitere Verlängerung des Alarmzustandes in Spanien geplant ist. In Madrid geht man davon aus, dass Sánchez seinen Plan zur Verlängerung des Alarmzustandes am Samstag erklären wird. Wenn die Entscheidung dazu fällt muss die Verlängerung des Alarmzustandes auch noch vom spanischen Parlament bestätigt werden.
Die Zustimmung gilt aber als fast sicher, denn die rechtsliberale Ciudadanos-Partei hatte schon vor einigen Tagen angekündigt, eine erneute Verlängerung zu unterstützen.

Grenzen in Spanien ab Juli geöffnet !! Strenge Regeln am Strand !!
Die spanische Regierung hat schon klargestellt, dass etwa an den Stränden strenge Regeln gelten werden:
– Urlauber sollen ihren Platz zugeteilt bekommen
– zwischen den Liegestühlen müssen Sicherheitsabstände vorhanden sein
– möglich sind auch zeitliche Limits für Strandbesuche von drei oder vier Stunden
Über die konkreten Maßnahmen entscheiden die Gemeinden, die für den jeweiligen Strand zuständig sind.

Ministerpräsident Pedro Sánchez bestätigt Lockerung der Einreisebeschränkungen für Juli.
Das Land befinde sich im Endspurt der Pandemie-Bekämpfung, so der Ministerpräsident bei einer Pressekonferenz am Samstag (23.05.2020). Sowohl seine Landsleute als auch die Ausländer hat er dabei dazu aufgerufen, sich an die Urlaubsplanung zu machen. Für die Inländer wäre es bereits ab Ende Juni möglich, spanienweit zu reisen, für die Ausländer soll es im Juli soweit sein.
Beschränkungen sind noch nicht bekannt.

Die spanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis 07.06.2020 verlängert !!

Ab Donnerstag (21.05.2020) ist die Maske Pflicht.
Überall dort, wo im öffentlichen Raum (im Freien und in geschlossenen Räumen) kein Mindestabstand von 2m eingehalten werden kann, müssen Bürger einen Gesichtsschutz tragen.
Ausgenommen: Menschen mit Atemnot und Kinder unter 6 Jahren.
Weiterhin soll heute Mittwoch entschieden werden ob und falls ja wie lange der Ausnahmezustand verlängert werden soll.

Auf einer Pressekonferenz hat Ministerpräsidentin Francina Armengol bestätigt, dass sie von Spanien-Premier Pedro Sánchez eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken in öffentlichen Räumen gefordert hat, um die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Schutzmasken-Pflicht besteht bis dato nur im öffentlichen Nahverkehr. Die spanische Regierung stellte jedoch am Sonntagnachmittag (17.05.2020) in Aussicht, die Regelung in den kommenden Tagen auszudehnen, nachdem dies auch andere Regionen von der Regierung in Madrid gefordert haben. Sie sprach sich auch dafür aus die Vorschriften für Spaziergänge und Ausflüge zu lockern.
Internationaler Tourismus werde Ende Juni wieder möglich sein, falls alle Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Spanische Grenzen bleiben bis zum 15. Juni geschlossen, ein paar Häfen und Flughäfen gehen jedoch wieder auf.
Die spanische Regierung hat die Beschränkung unwesentlicher Reisen nach Spanien aus Ländern der EU und aus Schengen-assoziierten Ländern aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit bis zum 15.06.2020 verlängert. Diese Anordnung wurde am Freitag (15.05.2020) im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Darüber hinaus hat die Regierung gemäß einer in der BOE veröffentlichten Anordnung des Verkehrsministeriums fünf Flughäfen und acht Häfen als einzige Einreisepunkte aus dem Ausland nach Spanien festgelegt.
Flughäfen: Barcelona-El Prat, Madrid-Barajas, Gran Canaria, Malaga und Palma
Häfen: Barcelona, Bilbao, Las Palmas, Málaga, Palma, Teneriffa, Valencia und Vigo.
Diese Massnahme gilt bis zum 24.05.2020 oder bis zum Ende des Alarmzustands, wenn es Erweiterungen gibt. In der Regel dürfen nur spanische Staatsbürger und Einwohner anderer EU-Staaten oder des Schengen-Raums, die hier ihren 1. Wohnsitz haben, nach Spanien einreisen. Grenzüberschreitende Pendler, Angehörige der Gesundheitsberufe oder der Altenpflege, die ihre Tätigkeit ausüben werden, sowie Personen, die Beweise für „höhere Gewalt oder Notsituation” oder humanitäre Gründe dokumentieren, können ebenfalls die Grenze passieren. Die Verordnung sieht vor, dass es angemessen ist, Bürgern der Union und ihren Angehörigen, die nicht als in Spanien ansässig registriert sind oder nicht direkt zu ihrem Wohnort in einem anderen EU-Staat gehen, die Einreise aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit zu verweigern, also an der Grenze zurückzuweisen.

Auch Spanien führt Quarantäne für „einreisende Ausländer” ein.
Ab Freitag (15.05.2020) müssen z.B. Deutsche, die in Palma de Mallorca landen, für 14 Tage unter „Hausarrest”, beziehungsweise dürfen ihre Unterkunft auf der Insel nur zu Lebensmittelkäufen oder zu Arztbesuchen verlassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gesundheitsfachkräfte, Mitarbeiter von Speditionsunternehmen, Berufspendler und auch Flugzeugcrews. Alle in Spanien einreisenden Ausländer sind zudem verpflichtet vor ihrer Abreise beziehungsweise im Flugzeug eine „Passenger Location Card” auszufüllen, mit der sie von den spanischen Behörden vor Ort lokalisiert werden können. Bereits seit vergangenem Sonntag (10.05.2020) müssen sich alle ankommenden Flugpassagiere einer Fiebermessung unterziehen.

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez bringt die vierte Verlängerung des Ausnahmezustandes durch.
Am 06.05.2020 stimmt das spanische Parlament der vierten Verlängerung des Ausnahmezustandes zu. Die Beschränkungen gelten jetzt bis zum 24.05.2020.

Von der Empfehlung zur Pflicht: Ab Montag 04.05.2020 gilt in Maskentragen in Bahn und Bus !!
Allerdings sind auch manche Lockerungen bis dato eingetreten.

Erste Auswirkung auf die Corona Krise bei Hotels:
In Fornalutx soll von vier nur noch ein Hotel wieder öffnen. Fornalutx verfügt über mehrere kleine Herbergen. Deren Inhaber sehen wirtschaftlich keine Chance mehr. Spanische Medien berichten, dass nach derzeitigem Stand das Hotel Can Reus, Hotel Can Verdera und das Petit Hotel nicht mehr öffnen werden. Vielleicht jedoch eines Tages unter einem neuen Besitzer.
Das Petit Hotel stehe sogar bereits zum Verkauf, heißt es.

Als einziges Hotel in Fornalutx plant das Sa Tanqueta nach der Corona-Pandemie wiederzueröffnen.
Ministerpräsident Pedro Sánchez verlängert die Ausgangssperre bis zum 09.05.2020.
Eine Lockerung allerdings soll es dann für Kinder geben, die ab 27.04.20 ins Freie dürfen. Wie das genau aussehen soll, ist jedoch noch nicht bekannt.

Der Tourismus steht still – und das wird auch auf Mallorca wohl noch eine ganze Weile so bleiben.
Der Tourismus-Sektor ist die wichtigste Einnahmequelle der Insel. Wegen der Corona-Pandemie blicken alle einer beispiellosen Krise entgegen. Und da die Urlauber ausbleiben, werden wohl sehr viele Menschen ihre Arbeit verlieren. Bis zu 147.700 Menschen könnten ihren Job verlieren – das entspräche fast 30 Prozent aller Arbeitsplätze, so der Tourismusminister Iago Negueruela.
Laut der Zeitung „Ultima Hora”, die den Tourismusminister zitiert, rechne man für dieses Jahr mit einem „sehr moderaten” Start der Tourismus-Saison. Und dies erst ab August, mit kleinen Steigerungen in den Folgemonaten.

Pedro Sánchez, spanischer Ministerpräsident, will die gerade erst am vergangenen Donnerstag verlängerte Ausgangssperre in Spanien noch einmal um 14 Tage verlängern.
Ab der kommende Woche dürfen jedoch die meisten Arbeiter wieder unter bestimmten Auflagen arbeiten gehen, doch die Ausgangssperre soll noch einmal weitere 14 Tage bis weit in den Monat Mai hinein verlängert werden.
Natürlich ist auch auf Mallorca ist die Sorge groß. Wegen der anhaltenden Coronapandemie rechnen viele Hoteliers mit einem katastrophalen Sommer in diesem Jahr. Wegen der immer noch geltenden Reisebeschränkungen werden viele Gäste gar nicht nach Mallorca kommen können.

Am Samstag, 04.04.2020 gab Ministerpräsident Pedro Sánchez am bekannt dass die spanische Regierung beschlossen hat, den geltenden Alarmzustand bis zum 26.04.2020 zu verlängern.
Allerdings muss das Parlament dem Beschluss noch zustimmen was jedoch als reine Formsache gilt. Es ist die zweite Verlängerung des Alarmzustands. Die Ausgangsbeschränkungen in Spanien gelten jetzt schon seit dem 14.03.2020 und wurden vor wenigen Tagen verschärft.
Unterdessen gibt die Corona-Situation auf Mallorca und den Nachbarinseln Anlass zu Hoffnung. Das balearische Gesundheitsministerium meldete am Samstag lediglich 14 neu registrierte Fälle innerhalb von 24 Stunden. 422 Menschen konnten nach ihrer Erkrankung als geheilt entlassen werden. In den vergangenen Tagen gab es bei den Neuerkrankungen ein Auf und Ab. Dennoch sehen Gesundheitsexperten einen leichten Trend zur Verbesserung der Situation. In den kommenden Tagen, so hofft man, könnten sich die Prognosen bestätigen.

Die Aktualisierung zur Anpassung des Alarmzustandes liegt nun in ofizieller Form vor.

Die Regierung Sanchez hat in der Nacht vom Sonntag nun die neuen Regeln in der Zeit vom 30.03.2020 bis zum 09.04.2020 offiziell bekannt gegeben. Formuliert wird hier eine Art bezahlter Zwangsurlaub. Alle Mitarbeiter die nicht in der Liste der essentiell wichtigen Branchen stehen, und nicht bereits Telearbeit ( Homeoffice) machen, müssen demnach ab heute Morgen bis zum 09.04 Freizeit nehmen. Ausgenommen sind ebenfalls Arbeitnehmer die sich im Krankenstand befinden, dieser Satus bleibt unberührt. Die „Urlaubsstunden“ sollen bezahlt und vom Arbeitnehmer bis zum 31.12.2020 „nachgearbeitet“ werden.

Hier finden Sie das Dokument Boletin

Einfache Übersetzung:

ANHANG
Der in diesem Königlichen Gesetzesdekret vom 29.03.2020 geregelter bezahlter Urlaub gilt nicht für die folgenden Beschäftigten:
1. Diejenigen, die Tätigkeiten ausüben, die weiterhin unter dem Schutz der Artikel 10.1, 10.4, 14.4, 16, 17 und 18 des Königlichen Erlasses 463/2020 vom 14. März durchgeführt werden müssen, der den Alarmzustand für die Bewältigung der durch das COVID-19 verursachten gesundheitlichen Krisensituation und die von der zuständigen Behörde und den delegierten zuständigen Behörden genehmigten Vorschriften erklärt.
2. Diejenigen, die an den Aktivitäten der Marktversorgungskette und an der Erbringung von Dienstleistungen der Produktionszentren für Waren und Dienstleistungen des ersten Bedarfs arbeiten, einschließlich Lebensmittel, Getränke, Tierfutter, Hygieneprodukte, Medikamente, Gesundheitsprodukte oder andere Produkte, die für den Gesundheitsschutz notwendig sind, so dass diese vom Ursprung bis zum endgültigen Bestimmungsort verteilt werden können.
3. Diejenigen, die Dienstleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe mit Hauslieferdienste anbieten.
4. Diejenigen, die Dienstleistungen in der Kette der Produktion und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen, Gesundheitstechnologie, medizinischem Material, Schutzausrüstung, Gesundheits- und Krankenhausausrüstung und jegliches andere Material, das für die Erbringung von Gesundheitsdiensten erforderlich ist, erbringen.
5. Diejenigen, die für die Aufrechterhaltung der produktiven Tätigkeiten der verarbeitenden Industrie wesentlich sind und die die Lieferungen, Ausrüstungen und Materialien anbieten, die für die korrekte Entwicklung der in diesem Anhang aufgeführten wesentlichen Tätigkeiten erforderlich sind.
6. Diejenigen, die Beförderungsleistungen sowohl für Personen als auch für Güter erbringen, die sich aus der Erklärung des Alarmzustandes heraus weiterentwickeln, sowie diejenigen, die die Aufrechterhaltung der zu diesem Zweck eingesetzten Mittel unter dem Schutz der von der zuständigen Behörde und den zuständigen, von der Erklärung des Alarmzustandes delegierten Behörden genehmigten Vorschriften sicherstellen müssen.
7. Diejenigen, die Dienstleistungen in Strafvollzugsanstalten, im Zivilschutz, in der Seenotrettung, in der Rettung und Brandverhütung und -bekämpfung, in der Minensicherheit sowie in der Verkehrs- und Verkehrssicherheit erbringen. Ebenso diejenigen, die in privaten Sicherheitsfirmen arbeiten, die Sicherheitstransporte, Alarmreaktionen, Patrouillen- oder diskontinuierliche Überwachungsdienste anbieten, und diejenigen, die für die Durchführung von Sicherheitsdiensten eingesetzt werden müssen, um wesentliche Dienste zu gewährleisten und die Bevölkerung zu versorgen.
8. Diejenigen, die zur Unterstützung der Instandhaltung von Material und Ausrüstung der Streitkräfte unverzichtbar sind.
9. Diejenigen der Gesundheitszentren, -dienste und -einrichtungen sowie diejenigen, die (i) ältere, minderjährige, abhängige oder behinderte Personen betreuen, und diejenigen, die in Unternehmen, FuEuI- und Biotechnologiezentren arbeiten, die mit COVID-19 verbunden sind, (ii) die mit ihnen verbundenen tierischen Einrichtungen, (iii) die Aufrechterhaltung der Mindestdienstleistungen der mit ihnen verbundenen Einrichtungen und der Unternehmen, die die für diese Forschung notwendigen Produkte liefern, und (iv) diejenigen, die in Bestattungsdiensten und anderen damit verbundenen Aktivitäten arbeiten.
10. Die von Tiergesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen
11. Diejenigen, die Dienstleistungen an Presseverkaufsstellen und in öffentlichen und privaten Medien oder Nachrichtenagenturen sowie bei deren Druck oder Verteilung erbringen.
12. Die der Finanzdienstleistungsunternehmen, einschließlich der Bank-, Versicherungs- und Investmentunternehmen, für die Erbringung von Dienstleistungen, die von wesentlicher Bedeutung sind, sowie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsinfrastrukturen und Finanzmärkten.
13. Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation, audiovisuelle Dienste und wesentliche Computerdienste sowie die sie unterstützenden Netze und Einrichtungen und die für ihr reibungsloses Funktionieren erforderlichen Sektoren oder Teilsektoren, insbesondere diejenigen, die für die ordnungsgemäße Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und den Betrieb der Fernarbeit von öffentlichen Bediensteten wesentlich sind.
14. Diejenigen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt anbieten.
15. Diejenigen, die als Rechtsanwälte, Juristen, Sozialwissenschaftler, Übersetzer, Dolmetscher und Psychologen arbeiten und an Verfahren teilnehmen, die nicht durch den Königlichen Erlass 463/2020 vom 14. März ausgesetzt wurden, der den Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 und COVID-19 verursachten Gesundheitskrise erklärt hat, Auf diese Weise entsprechen sie den wesentlichen Diensten, die vom Justizministerium, dem Generalrat der Justiz, der Staatsanwaltschaft und den Autonomen Gemeinschaften mit Zuständigkeit in diesem Bereich im Konsens festgelegt und in der Entschließung des Staatssekretärs für Justiz vom 14. März 202
16. Diejenigen, die Dienstleistungen in Rechts- und Beratungsbüros, in administrativen und sozialen Graduiertenagenturen sowie externe und eigene Dienste zur Prävention von Berufsrisiken in dringenden Angelegenheiten anbieten.
17. Diejenigen, die Dienstleistungen in Notariaten und Registern für die Erfüllung der wesentlichen, von der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen festgelegten Dienstleistungen erbringen.
18. Diejenigen, die Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Überwachungsdienste für dringende Pannen sowie Dienste für die Sammlung, Verwaltung und Behandlung von gefährlichen Abfällen sowie von festem städtischen Abfall, sowohl gefährlichen als auch nicht gefährlichen, Abwassersammlung und -behandlung, Dekontaminierungstätigkeiten und andere Dienstleistungen im Bereich der Abfallwirtschaft sowie die Beförderung und Beseitigung von Nebenprodukten oder einer der zum öffentlichen Sektor gehörenden Einrichtungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 des Gesetzes 9/2017 vom 8. November über öffentliche Aufträge erbringen.
19. Diejenigen, die in den Flüchtlingsaufnahmezentren und den Zentren für vorübergehenden Aufenthalt von Einwanderern und privat geführten öffentlichen Einrichtungen arbeiten, die vom Staatssekretariat für Migration subventioniert werden und im Rahmen des internationalen Schutzes und der humanitären Hilfe tätig sind.
20. Diejenigen, die in den Bereichen Wasserversorgung, -reinigung, -leitung, -tränkung und -sanierung tätig sind.
21. Diejenigen, die für die Bereitstellung von meteorologischen Diensten zur Vorhersage und Beobachtung und die damit verbundenen Prozesse der Wartung, Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe unverzichtbar sind.
22. Diejenigen des Betreibers, der vom Staat zur Erbringung des Universalpostdienstes bestimmt wurde, um die Dienste der Sammlung, Annahme, Beförderung, Sortierung, Verteilung und Zustellung zum ausschließlichen Zweck der Gewährleistung dieses Universalpostdienstes zu erbringen.
23. Diejenigen, die Dienstleistungen in den Sektoren oder Teilsektoren erbringen, die mit der Einfuhr und Lieferung von Gesundheitsausrüstung zu tun haben, wie z.B. Logistik-, Transport-, Lager- und Zolltransitunternehmen (Speditionen) und allgemein alle, die an den Korridoren des Gesundheitswesens beteiligt sind.
Quelle: unser Partner Die Inselzeitung auf Mallorca.
Ausgangssperre noch einmal verschärft.
Am Samstagabend, 28.03.2020 sagte der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez in einer TV-Ansprache dass die Angestellten in nicht essenziellen Bereichen die kommenden zwei Wochen zu Hause bleiben müssen.
Die Verschärfung der Ausgangssperre soll am Sonntag beschlossen werden, was jedoch als sicher gilt. Betriebe, die nicht unmittelbar zur Versorgung oder dem Überleben der Bevölkerung beitragen sollen vom 30. März bis 9. April schließen.
In den kommenden zwei Wochen werden ausschließlich Lebensmittelläden, Apotheken, Ärzte, Optiker und Orthopädiemechaniker, Presseartikel, Tankstelle, Waschsalons, Telekommunikation und Onlinehandelunternehmen in Betrieb sein.

angeblich hat die Corona-Krise Mallorca & Co. fest im Griff: 862 Infizierte und 30 Tote auf den Balearen
Ein Transportflugzeug soll am Montag mit Geräten und Verbrauchsmaterial Montag erwartet werden.

Ausgangsregelungen für Spanien: Tausende Urlauber sitzen auf Mallorca in Hotels fest

Darf ich mich im Freien aufhalten? Nein, nur wenn es unerlässlich ist. Sie können Lebensmittel kaufen, zur Apotheke, zur Bank und ins Krankenhaus.
Zur Arbeit zu gehen nur wenn es keine Alternativen gibt, wie z.B. den Einsatz von Telematikmitteln.

Darf ich an den Strand gehen? Nein, das ist streng verboten.

Kann ich joggen oder mit dem Hund spazieren gehen? Sie dürfen nicht joggen oder Fahrrad fahren. Sie können nur aus Gründen höherer Gewalt auf die Straße gehen. Es ist jedoch erlaubt, mit dem Hund nach den Empfehlungen und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände auszugehen.

Darf ich Zeitung oder Tabak kaufen?
Ja, Kioske, Tabakwaren oder Drogerien, Optiker und Orthopädiegeschäfte können für die Öffentlichkeit geöffnet werden.

Fahren die Transportmittel? Nur bis zu 50% ihrer Kapazität. Alle werden ordnungsgemäß desinfiziert. In jedem Fall wird ihre Verwendung nicht empfohlen.

Ist es erlaubt, zu reisen oder in eine andere Stadt zu ziehen? Ja, Sie können reisen, wenn Sie an Ihren gewöhnlichen Wohnsitz zurückkehren wollen. Auch hier muss das im Straßenverkehr begründet werden. Die Polizei kann Straßen sperren und eine Rechtfertigung für das Verlassen des Landes verlangen. Die Reisen beschränken sich auf Dienstleistungen wie Sicherheit, Notfälle, Lieferungen von als wesentlich erachteten Gegenständen, Telekommunikation und Abfall.

Darf man Bars, Restaurants, Filme, Theater und Bibliotheken besuchen? Nein. Sie sind 15 Tage lang geschlossen.

Gehen den Märkten und Geschäften eventuell die Produkte aus? Nein, sie sind eine wesentliche Dienstleistung, und es wird garantiert, dass sie wie auch die Apotheken über alle grundlegenden Artikel verfügen.

Wichtige Telefonnummern: 012 sowie 061 bei Krankheitssymptomen.

verschiedene Quellen, Stand: 16.03.2020 11:00 Uhr

Die am Samstagnachmittag, 14.03.2020 vom spanischen Ministerrat beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausweitung der Corona-Infektionen, haben tiefgreifende Auswirkungen auf den Tourismus – nicht zuletzt auf der von vielen Deutschen besuchten Insel Mallorca.
So dürfen die Urlauber nur noch aus fest definierten Gründen ihr Hotel verlassen wie Einkaufen oder Arzt- oder Apothekenbesuche.
Jegliche Freizeitaktivitäten und Unternehmungen sind ab dem kommenden Montag, 16.03.2020 ab 08:00 Uhr hingegen untersagt. Die Maßnahmen gelten für das gesamte Land, ungeachtet der Nationalität und des Grundes für den Aufenthalt im Land.
Damit können die Urlauber ab Montag, 16.03.2020 um 08:00 Uhr zum Beispiel nicht mehr mit dem Mietwagen auf der Insel unterwegs sein oder zu einer Stadtbesichtigung in Palma. Auch Strandbesuch sind angeblich nicht mehr gestattet.
Sollte sich etwas ändern so werden wir natürlich darüber berichten.

Stand: 14.03.2020 16:10 Uhr

Coronavirus

Cala Ratjada, während dem Coronavirus


Coronavirus

CR, während dem Coronavirus …


Coronavirus

…, wie leergefegt

alle Angaben ohne Gewähr

Author: Schien

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